Auswerter (AW)

Auswertung von Läufen

Einleitung

Im Rahmen eines Schwimmwettkampfes obliegt es dem Kampfrichter, der die Aufgabe des Auswerters (AW) ausfüllt, die Zieleinläufe zu prüfen und einen amtlichen Zieleinlauf festzulegen. Mit diesem Zieleinlauf wiederum prüft er die ermittelten Handzeiten und passt diese bei Abweichungen gegebenenfalls an.

Wie der amtliche Zieleinlauf entsprechend der Wettkampfbestimmungen (WB) im Schwimmsport ermittelt wird und wie die dazugehörigen Zeiten bei bedarf angepasst werden, wird im Folgenden erläutert.

Darüber hinaus werden auf dieser Seite einige teilweise sehr knifflige Praxisfälle aus dem wahren Leben aufgezeigt und deren Bearbeitung entsprechend der aktuell gültigen Handlungsweisen erläutert.

Inhalt

Amtlicher Zieleinlauf

Für jeden Lauf eines Wettkampfes erhält der Auswerter einen Satz von Kampfrichterzetteln. Diese umfassen zum einen einen Stapel der Zielrichter und einen Stapel der Zeitnehmer. Im ersten Schritt gilt es unabhängig von den gemessenen Zeiten einen Zieleinlauf anhand der Entscheidungen der Zielrichter (ZR) zu ermitteln. Der hierbei festgelegte Zieleinlauf ist nur bei Veranstaltungen mit Handzeitnahme verbindlich. Im Falle einer vollautomatischen Zeitnahme wird der hier ermittelte Zieleinlauf nur nachrangig betrachtet und dient lediglich zur Feststellung der korrekten Funktionsweise der Zeitmessanlage (ZMA), bzw. zur Ermittlung von amtlichen Zeiten bei Störungen der ZMA.

Eindeutiger Fall

Der Auswerter betrachtet nun nur die Entscheidungen der Zielrichter. Stimmen diese unabhängigen Entscheidungen in der Reihenfolge des Zieleinlaufs überein, so ist dies der amtliche Zieleinlauf.

ZR1

ZR2

ZR3

ZR4

ZR5

Ergebnis

3

3

3

3

3

3

4

4

4

4

4

4

6

6

6

6

6

6

5

5

5

5

5

5

2

2

2

2

2

2

1

1

1

1

1

1

Mehrheitsprinzip

Gibt es Abweichungen in der Reihenfolge bei den Entscheidungen der einzelnen Zielrichter untereinander, so ist nach dem Mehrheitsprinzip vorzugehen.

Ein Beispiel: Zwei der fünf Zielrichter haben die Bahn 3 vor der Bahn 4 anschlagen sehen. Die anderen drei sahen Bahn 4 vor Bahn 3. Damit existiert eine Mehrheit für die Reihenfolge 4 vor 3.

ZR1

ZR2

ZR3

ZR4

ZR5

Ergebnis

3

3

4

4

4

4

4

4

3

3

3

3

6

6

6

6

6

6

5

5

5

5

5

5

2

2

2

2

2

2

1

1

1

1

1

1

Doch im wahren Leben sind solche eher einfachen und eindeutigen Ergebnisse eher selten. Insbesondere bei kurzen Strecken (50 m) oder leistungsstarken Schwimmern ist mit komplexen Zieleinläufen zu rechnen, da der Abstand zwischen den einzelnen Aktiven nur sehr gering ist.

Pattsituation

Ein zunächst noch relativ einfacher Fall, der auch in den WB geregelt ist, ist die Patt-Situation. Haben zum Beispiel zwei Zielrichter die Bahn 3 vor 4 gesehen und ebenso zwei Zielrichter die Bahn 4 vor der 3, so ist der Zielanschlag für beide Aktive als zeitgleich zu werten, sofern nicht ein weiterer Zielrichter einen der beiden Aktiven gesehen hat.

ZR1

ZR2

ZR3

ZR4

ZR5

Ergebnis

3

3

4

4

6

3,4

4

4

3

3

5

6

6

6

6

6

2

5

5

5

5

5

1

2

2

2

2

2

1

1

1

1

1

Nach dem aktuellen Verständnis ist ein Zielrichterzettel im Zweifelsfalle so zu lesen, dass nicht aufgeführte Bahnen nach den gelisteten angeschlagen haben, es sei denn dies ist anders vermerkt.

Beispiel 1: Hat ein ZR die Folge 3, 4, 2 notiert, so ist davon auszugehen, dass die Bahnen 1, 5 und 6 (sofern belegt) nach der Bahn 2 angeschlagen haben.

Unbekannte

Beispiel 2: Hat der ZR Lücken in der Folge gelassen oder anderweitig (Fragezeichen, Striche, etc.) kenntlich gemacht, dass zwischen zwei vermerkten Zielanschlägen noch weitere (unbekannte) waren, so ist dies auch zu zu verstehen. Der Zieleinlauf des ZR kann z.B. 3,  4, ?, 2 lauten. Damit ist klar, dass zwischen Bahn 4 und 2 Zielanschläge anderer Bahnen existierten, z.B. von Bahn 1, 5 oder 6, die aber ebenfalls nach Bahn 2 angeschlagen haben können.

Hiermit ist ein Aktiver, der von den Zielrichtern erfasst wurde vor Aktiven zu sehen, die nicht erfasst wurden.

ZR1

ZR2

ZR3

ZR4

ZR5

Ergebnis

3

3

4

4

4

4

4

4

3

3

?

3

6

6

6

6

2

6

5

5

5

5

1

5

2

2

2

2

2

1

1

1

1

1

Das Eiszapfenverfahren

Bei komplexen Fällen bietet sich das "Eiszapfenverfahren" an. Bei dieser Methode findet man auch bei unübersichtlichen Fällen oft eine nachvollziehbare Lösung. Den Namen hat diese Lösung erhalten, weil die verschiedenen Bahnen mit allen bereits positionierten Bahnen nacheinander verglichen werden, bis sie an ihrer amtlichen Position dann hängen bleiben und wie ein Wassertropfen am Eiszapfen festfrieren.

Im ersten Schritt wählt man eine beliebige Bahn und vermerkt diese auf einem Notizzettel. Idealerweise wählt man den Kandidaten für den ersten Platz. Anschließend wählt man eine beliebige andere Bahn und vergleicht diese entsprechend der Mehrheiten mit dem Kandidaten für den ersten Platz auf dem Notizzettel. Stellt sich heraus, dass die soeben gewählte Bahn nach der anderen rangiert, so schreibt man die Zahl der Bahn unter die andere Zahl.

Im nächsten Schritt wählt man eine weitere Bahn aus und vergleicht diese von oben nach unten mit den bereits vermerkten Bahnen und positioniert die Bahn entsprechend dieser Rangfolge unterhalb derjenigen Bahn, die als letzte vor und oberhalb derjenigen Bahn, die als erste nach dieser gesehen wurde.

Bei einem Patt schreibt man die beiden betroffenen Bahnen nebeneinander.

Wichtig ist, dass die jeweils gewählte Bahn mit allen bereits platzierten Bahnen verglichen wird, da andernfalls Ringschlüsse nicht erkannt werden.

Ein Beispiel für das oben beschriebene Verfahren findet sich im Fallbeispiel 01-05.

Praxisfälle

Aktuelles

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