Maßnahmen bei Ausfall der EDV

Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:

  • Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
  • Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
  • Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine! Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.
  • Bedienen Sie Kunden keinesfalls, solange die EDV streikt, auch wenn deren Ansinnen überhaupt nichts mit dem Computer zu tun hat.
  • Weisen Sie um Unterstützung bittende Arbeitskollegen mit dem Hinweis auf die defekte Hardware ab. Diese machen es nämlich genauso, wenn ihre EDV streikt.
  • Machen Sie sich auf keinen Fall handschriftliche Notizen, die Sie nachträglich in Ihre Datenbank eingeben könnten. Schreiben mit der Hand ist eine steinzeitliche Technik, die Ihrer nicht würdig ist.
  • Unternehmen Sie auf keinen Fall etwas, um die Computerkrise zu beenden, auch wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt.
  • Warten Sie ab, bis Irgendwer einen Experten verständigt, der es versteht, aus dem kleinen Problem eine globale Katastrophe zu machen.
  • Und: Vermeiden Sie eigenständiges Denken, solange dies irgendwie möglich ist. Ihr EDV-Berater!
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