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Vorsicht Betrug! 10DVD's
Kategorie: General - 26-07-06 07:50 - Alter: 2 yrs
Dreister Betrugsversuch von einschlägig bekanntem Wiederholungstäter
Gestern versuchte er seine Masche auch bei mir: In meinem Postfach fand sich eine E-Mail mit einer Rechnung, die mich stutzen ließ, denn mir war nicht bekannt, dass ich irgendwo im Internet einem "Top Angebot" gefolgt wäre und 10 nicht näher spezifizierte DVD Medien zum Preis von 109,90 € geordert hätte.
Als dann auch noch wenige Sekunden nach dieser Feststellung ein Kollege vorbei kam und mir den gleichen Vorfall schilderte, besahen wir uns die Sache noch einmal genauer.
"Sie hatten bei uns bestellt und haben durch das Anklicken des Bestätigungslinks, welchen wir Ihnen per E-Mail zugesand haben, Ihre Anmeldung abgeschlossen!
Das von Ihnen bestellte DVD Paket mit 10 TOP DVD's ist nun verfügbar und wird Ihnen nach Geldeingang an Ihre Adresse zustellt."
Natürlich hat keiner von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten noch die Internetseite des Anbieters besucht. Wer sich die vor Rechtschreibfehlern strotzende Seite ansieht auf der wahlfrei mit Bildchen von Top-Filmen geworben wird, bestellt dort nichts.
Recherchen im Internet zum Inhaber des DVD Versandes Philipp Klinz führten zu interessanten Ergebnissen nach denen der recht junge Gewerbetreibende bereits mit zahlreichen Firmen und Internetpräsenzen betrügerisch aktiv gewesen zu sein scheint. Die Masche ist dabei mehr oder minder immer die gleiche: In Massen werden Rechnungen im SPAM Verfahren versandt in denen auf eine scheinbare Bestellung im Internet, teilweise Abos verwiesen wird. Bei Nicht-Zahlung wird sogar mit Mahnbescheiden und Inkasso gedroht.
Ähnlich also nun auch in diesem Fall. Eine Bestellung hat es nie gegeben, eine Bestätigungsmail mit einem Link auf den der Käufer geklickt haben soll ebenso.
Betrachtet man sich die AGB, so ist die Widerspruchsfrist sogar schon abgelaufen bevor man die Rechnung, geschweige denn die Ware erhält. Dies ist juristisch äußerst bedenklich.
Apropos Ware... Was angeboten wird sind "10 [zufällig ausgewählte] DVD Medien in Orginalverpackung". Nun, nach dieser Beschreibung dürften es auch DVD Rohlinge sein, die im Handel für einen Bruchteil des Preises zu haben sind. Die auf der Webseite dargestellten Filme werden sicherlich nicht geliefert.
Dafür aber findet sich eine Drohung: "Bitte gleichen Sie diese schnellstmöglich aus, damit Ihnen keine weiteren Mahngebühren entstehen."
Was also nun tun?
1. Keine Panik! Sollten Sie das Formular auf der Webseite nicht ausgefüllt und kein Geld überwiesen haben, so haben Sie nichts zu befürchten und das Recht ist auf Ihrer Seite.
2. Widersprechen Sie nun der Rechnung und weisen darauf hin, dass Sie keine Bestellung getätigt haben. Zur Sicherheit können Sie ferner gegebenfalls existierende Vertragsbeziehungen abweisen und kündigen. Fordern Sie auf jeden Fall des Weiteren auf eine schriftliche Bestätigung der Sachlage (nicht bestehende Bestellung, keine bestehenden Forderungen Ihnen gegenüber) an. Im Zweifelsfalle sogar - sofern auf eine E-Mail nicht reagiert wird - per (Einwurf-)Einschreiben. Setzte Sie zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist. (Quittungen aufheben, Herr Klinz wird sie Ihnen im Falle eines Rechtsstreites erstatten dürfen.)
3. Melden Sie den Vorfall unter Weiterleitung der entsprechenden E-Mail an Verbraucherschutzorganisationen und Datenschützer. Sie sind nicht alleine und die Masse der Geschädigten macht den Vorfall brisant. Die relevanten E-Mail Adressen sind:
mail@dsw-schutzverband.de -> Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
info@vzbv.de -> Verbraucherverband Bundeszentrale
mail@wettbewerbszentrale.de -> Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
4. Spätestens wenn die Frist abgelaufen ist und/oder keine positive Rückmeldung von Herrn Klinz erfolgt ist oder er gar ggf. per Mahnung auf seine Forderung besteht, ist es Zeit für eine Anzeige (gewerbsmäßiger Betrug) und Klage (Feststellungsklage) (die Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen!). Eine Anzeige nimmt jede Polizeidienststelle entgegen, heben Sie für diesen Fall alle Unterlagen (die vermeintliche Rechnung, E-Mails, Belege der Einschreiben, sonstiger Schriftverkehr, etc.) auf.
Ach ja... auf seiner Internetseite hat Herr Klinz auch gleich eine E-Mail Adresse für Polizei und Ermittlungsbehörden eingerichtet. Dies dürfte ziemlich überflüssig sein, da die entsprechenden Behörden ihn bereits persönlich kennen und von einem regen E-Mail Verkehr mit ihm wohl verzichten und wie in der Vergangenheit auch eher persönlich vorsprechen.
Hinweis: Ich bin kein Jurist und die hier getätigten Aussagen stellen keine juristische Beratung dar. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie einen Anwalt Ihrer Wahl für nähere Details.
Links:
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